Kosten
Ich berechne für eine halbe Stunde therapeutische Arbeit 30,- €.
Sie zahlen im Anschluss an die Behandlung bar oder per EC-Karte und erhalten sofort eine Quittung oder eine Rechnung auf dem Postweg.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen im Voraus keine genaue Auskunft über die Zeit oder die Behandlungsmethode, die Sie und ich benötigen werden, geben kann. Allerdings können Sie sich darauf verlassen, dass keine unnötigen Termine oder Behandlungen mit Ihnen vereinbart werden. Sie haben jederzeit einen Überblick über die Kosten.
Ich habe mich für eine Abrechnung nach Arbeitszeit zzgl. Materialkosten entschieden, da die Berechnung für den Patienten so von Anfang an überschaubar und kalkulierbar ist.
Was noch wichtig ist
Da ich bei einigen Behandlungen sehr nahe an Ihnen arbeite, ist es für Sie sicher wichtig festzustellen, ob die Chemie zwischen uns stimmt. Dieses Kennenlernen findet in der ersten Sitzung statt. Auch ein kurzes unverbindliches Kennenlernen ist jederzeit möglich.
Erläuterung zur Abrechnung des Patienten mit der privaten Krankenversicherung (PKV):
Ärzte sind verpflichtet sich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu halten. Im Gegenzug werden Ihre Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Heilpraktiker sind nicht an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) gebunden, da ihre Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Damit Sie, als privat zusatzversicherter Patient, eine (Voll- oder Teil-) Erstattung (die Höhe richtet sich nach den Vertragsklauseln Ihrer PKV) erhalten, rechne auch ich in diesen Fällen das von Ihnen an mich gezahlte Honorar nach der GebüH ab. Das ist mir vor der Rechnungsstellung mitzuteilen, eine Änderung im Nachhinein ist nicht mehr möglich! Manche Versicherungen schließen eine Abrechnung der sog. 19er Ziffern aus. Dies umfasst sämtliche psychotherapeutische Behandlungen!
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, wie Ihre Versicherung das handhabt!
Bei einem Hausbesuch entstehen durch meine Anreise zusätzliche Kosten.